Das Freilichtmuseum Ballenberg ist als Stiftung organisiert. Die Stiftung wurde 1968 gegründet und ist aktuell als «Stiftung Ballenberg» im Handelsregister eingetragen. Zur den Hauptaufgaben der Stiftung gehören der Betrieb des einzigen Freilichtmuseums der Schweiz sowie des Kurszentrums Ballenberg.
Die Stiftung hat den Zweck, unter Rücksichtnahme auf die Naturlandschaft des Ballenbergs das Freilichtmuseum der Schweiz zu betreiben und weiter auszubauen. Sie hält sich dabei grundsätzlich an die ICOM-Statuten (International Council of Museums) und des Verbandes Europäischer Freilichtmuseen. Ferner unterstützt und fördert sie Bestrebungen, welche den Zielen des Freilichtmuseums dienen, indem sie das Kurszentrum zum Freilichtmuseum unterstützt.
Das Freilichtmuseum Ballenberg ist eine wissenschaftliche, traditionelle, schweizerische Kultur vermittelnde und erhaltende Institution. Es hat das Ziel, traditionelle ländliche Bauten samt ihren typischen Einrichtungen zum Wohnen und Arbeiten aus allen Landesteilen der Schweiz zu sammeln, zu erforschen und zu erhalten, um die früheren Wohn-, Sozial- und Wirtschaftsformen in Bauernstand, Handwerk und Gewerbe authentisch zu vermitteln.
Das Freilichtmuseum inklusive Kurszentrum soll ein lebendiges kulturelles Zentrum mit Veranstaltungen wie Vorträgen, Tagungen, Seminarien, Kursen und Lagern, Ausstellungen, kultureller Vermittlung und Publikationen bilden.
Die Stiftung fördert auch zeitgenössisches Handwerk und Kunsthandwerk und widmet sich Fragen der Volkskunde und der Denkmalpflege.
Das Freilichtmuseum inklusive Kurszentrum und die Stiftung arbeiten mit interessensverwandten Organisationen im In- und Ausland zusammen und unterstützen Bestrebungen zur Vermittlung der vielfältigen Inhalte.
Die Stiftung leistet einen Beitrag an die Bildung von Jugendlichen wie von Erwachsenen.
Der Stiftungsrat besteht aus mindestens 7 und höchstens 13 Personen. Er setzt sich zusammen aus Delegierten von Körperschaften und Fachleuten gemäss Stiftungszweck.
Die Mitglieder des Stiftungsrates (Entscheidungsträger) erhalten keine Vergütung für die Ausübung ihrer stiftungsratbezogenen Aufgaben. Sie haben jedoch Anspruch auf Erstattung der ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit entstandenen Kosten sowie auf nicht überhöhte Sitzungsgelder gemäss den von der Stiftung Ballenberg festgelegten Richtlinien, wie z.B. Reise- und Übernachtungskosten. Darüber hinaus gibt es gemäss den Statuten rechtliche Sicherungsmechanismen, die gewährleisten, dass kein Stiftungsratsmitglied unabhängig über die Vermögenswerte (einschliesslich finanzieller Mittel) der Stiftung verfügen kann.
Die Mitarbeitenden werden auf Grundlage eines schriftlichen Arbeitsvertrags angestellt, der die Arbeitsbedingungen, die Arbeitszeit, den Arbeitsort, das Gehalt und die entsprechenden Sozialleistungen gemäss kantonalem und eidgenössischem Schweizer Recht festlegt.
Finanzielle Daten und Aufzeichnungen werden regelmässig von einem mehrstufigen internen und externen Finanzteam überprüft und verifiziert. Alle Finanzunterlagen der Stiftung werden unabhängig geprüft und jährlich einer externen Revision unterzogen. Die Jahresabschlüsse werden auf der Website der Stiftung veröffentlicht.
Statuten und Jahresberichte der Stiftung Ballenberg liegen in Deutsch und Französisch vor.